Der Schutz von Daten ist uner­läss­lich und soll­te von jedem Body-Cam Anbie­ter mit höchs­ter Prio­ri­tät behan­delt wer­den. Die Net­Co Pro­fes­sio­nal Ser­vices GmbH hat es sich zur Auf­ga­be gemacht, Sie bei Ihrem Body-Cam Pro­jekt als „Ihr Body-Cam Part­ner“ all­um­fas­send zu unter­stüt­zen – daher las­sen wir Sie auch beim The­ma Daten­schutz nicht allein und lie­fern Ihnen DSGVO-kon­for­me Lösun­gen. Aber nicht nur beim Daten­trans­fer spielt Daten­schutz eine Rol­le, auch bei der Body-Cam Anwen­dung gilt es eini­ge Regeln zu beachten. 

Wor­auf muss man aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht ach­ten, wenn man eine Body-Cam verwendet?

Body-Cams dür­fen nur ein­ge­schal­tet wer­den, wenn sich Kon­flik­te zuspit­zen und Gefahr für den Trä­ger oder betei­lig­te Per­so­nen droht. Dabei ist wich­tig, dass alle Gefilm­ten über die Body-Cam Auf­nah­me infor­miert wer­den. Die Body-Cam kün­digt den Beginn der Auf­zeich­nung durch einen Warn­ton und das Auf­leuch­ten der LED-Lam­pe an – so wird gewähr­leis­tet, dass alle Betei­lig­ten deut­lich sehen kön­nen, dass die Body-Cam die Situa­ti­on nun dokumentiert.

In eini­gen Situa­tio­nen kann das Sicher­heits­per­so­nal noch nicht abschät­zen, ob eine kon­flikt­rei­che Situa­ti­on bald ein­tre­ten wird oder nicht, des­we­gen kön­nen mit der Body-Cam auch Bild­auf­nah­men gespei­chert wer­den. Die­se die­nen der Prä­ven­ti­on und ers­ten Ver­war­nung. Situa­ti­ons­ab­hän­gig kann aber auch das soge­nann­te Pre-Recor­ding ein­ge­setzt wer­den: Body-Cam Auf­nah­men kön­nen bis zu zwei Minu­ten vor Beginn jeder Auf­nah­me gespei­chert wer­den. Bei plötz­lich auf­tre­ten­den Kon­flikt­si­tua­tio­nen wird so wert­vol­les Mate­ri­al schon vor dem eigent­li­chem Auf­nah­me­be­ginn gespei­chert. Soll­te sich die Situa­ti­on wie­der beru­hi­gen und das Body-Cam Mate­ri­al nicht benö­tigt wer­den, wird die Pre-Recor­ding Auf­nah­me auto­ma­tisch verworfen.

Hält ein Kon­flikt län­ger an und kann durch den Ein­satz der Body-Cam nicht dees­ka­liert wer­den – was bei alko­ho­li­sier­ten Per­so­nen vor­kom­men kann, wird die klei­ne Kame­ra zur Beweis­si­che­rung ein­ge­setzt. Hier­bei sind vor allem Ton­auf­nah­men wich­tig, die spä­ter auch vor Gericht ver­wer­tet wer­den können.

Unter Berück­sich­ti­gung der Daten­schutz­auf­la­gen kön­nen wir für Sie indi­vi­du­el­le Bild- und Ton­ein­stel­lun­gen an der Body-Cam vor­neh­men. Spre­chen Sie uns dazu ger­ne an!

Wel­che Art der Auf­nah­me auch immer ein­ge­setzt wird, es gibt eine gol­de­ne Regel zu beach­ten: Unbe­tei­lig­te Drit­te dür­fen nicht auf­ge­zeich­net werden.

Wel­che Ein­stel­lun­gen gewäh­ren die Daten­si­cher­heit auf der Body-Cam und in der Net­Co Suite?

Bereits nach Erstel­lung einer Auf­nah­me, wird das Mate­ri­al noch auf der Body-Cam mit einem Was­ser­zei­chen ver­se­hen und direkt ver­schlüs­selt. Somit ist ein Zugriff auf die Daten über die Kame­ra nicht mög­lich. Hin­zu kommt, dass das gesam­te Mate­ri­al durch das Ver­se­hen mit Meta­da­ten (Nut­zer, Stand­ort, Datum/Uhrzeit) mani­pu­la­ti­ons­si­cher ist.

Der Export der Body-Cam Auf­nah­men auf einen Ser­ver erfolgt ver­schlüs­selt über einen gesi­cher­ten Kanal. Nach der Über­tra­gung wer­den alle Auf­nah­men auto­ma­tisch von der Body-Cam gelöscht.

Body-Cam Auf­nah­men sind in der Net­Co Suite nur ein­seh­bar, wenn Ihnen die ent­spre­chen­de Berech­ti­gung dazu vor­liegt. In jedem Unter­neh­men bzw. Behör­de wird nur ein bestimm­ter Per­so­nen­kreis fest­ge­legt, der Zugriff auf das Body-Cam Mate­ri­al hat. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Auf­nah­men nur von so vie­len Per­so­nen wie nötig gese­hen wer­den. Ein ver­schlüs­sel­ter Export und damit die Ansicht der Daten ist über den in der Net­Co Suite ent­hal­te­nen Net­Co Media Play­er mög­lich. Durch die unun­ter­bro­che­ne Ver­schlüs­se­lungs­ket­te wer­den Mani­pu­la­tio­nen am Mate­ri­al und Daten­leaks aus­ge­schlos­sen. Außer­dem hat jede Body-Cam Auf­nah­me fes­te Lösch­fris­ten, die unse­re Soft­ware­lö­sung auto­ma­tisch einhält.

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