War­um Sicher­heits­kräf­te nur pro­fes­sio­nel­le Body-Cams nut­zen sollten

Mit weni­gen Klicks kann man bei ver­schie­de­nen Online-Anbie­tern güns­ti­ge Body-Cams erste­hen, die neben der Haupt­ziel­grup­pe „Ver­brau­cher“ auch für den Ein­satz beim Sicher­heits­per­so­nal wer­ben. Auf den ers­ten Blick scheint es so, als las­se sich eine sol­che Verbrau­cher Body-Cam gegen eine pro­fes­sio­nel­le Ver­si­on aus­tau­schen, die den­sel­ben Zweck – den Schutz von Ein­satz­kräf­ten und die Dees­ka­la­ti­on von Kon­flikt­si­tua­tio­nen — glei­cher­ma­ßen erfüllt. 

Wir erklä­ren, war­um Sicher­heits­kräf­te unbe­dingt auf eine pro­fes­sio­nel­le Body-Cam set­zen soll­ten. 

Wie ist die Rechts­la­ge zur Ver­wen­dung von Body-Cams? 

Body-Cams dür­fen Situa­tio­nen nur mit Bild und Ton auf­neh­men, wenn ein bestimm­ter Zweck (z.B. ein Kon­flikt oder eine Gefah­ren­si­tua­ti­on) vor­liegt. Recht­lich zäh­len die Beweis­samm­lung zur Straf­ver­fol­gung (liegt im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der Poli­zei) und die Erhö­hung des eige­nen Sicher­heits­ge­fühls nicht dazu.  
Außer­dem gilt: Vor der Nut­zung einer Body-Cam muss ein Ein­satz­kon­zept (DSGVO-kon­for­mer Body-Cam Ein­satz — Alles was Sie beach­ten müs­sen (netco.de)) erstellt wer­den, dass u. a. beinhal­tet, wann und von wem eine Body-Cam ver­wen­det wer­den darf. Zudem muss das Fil­men an sen­si­blen Orten (z.B. Sani­täts­häu­ser) aus­ge­schlos­sen wer­den und es braucht eine Doku­men­ta­ti­on der tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOM) zum Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.  

Was zeich­net eine pro­fes­sio­nel­le Body-Cam aus? 

DSGVO-kon­form 

Pro­fes­sio­nel­le Body-Cams und deren dazu­ge­hö­ri­ge Manage­ment Soft­wares wer­den ent­spre­chend der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen ent­wi­ckelt und her­ge­stellt. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter absol­vie­ren dar­auf zuge­schnit­te­ne Schu­lun­gen, um den recht­li­chen und tech­ni­schen Umgang mit den Kame­ras zu erler­nen.  

Auf der Body-Cam sind daten­schutz­kon­for­me Kon­fi­gu­ra­tio­nen vor­ein­ge­stellt, die für einen rechts­si­che­ren Umgang und die Wah­rung von Per­sön­lich­keits­rech­ten Drit­ter sor­gen. Auf­ge­nom­me­ne Vide­os las­sen sich bei­spiels­wei­se nicht auf der Kame­ra selbst abspie­len, son­dern müs­sen via Kame­ralade­sta­ti­on (Smart­Hub) zunächst ver­schlüs­selt auf einen siche­ren Ser­ver gela­den wer­den. Nur die im Ein­satz­kon­zept fest­ge­leg­ten Per­so­nen kön­nen sich Body-Cam Auf­nah­men, die an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­lei­tet wer­den sol­len, anschau­en. Folg­lich kön­nen Vide­os auch nur von die­sem Per­so­nen­kreis gelöscht wer­den. Ein Lösch­vor­gang auf der Kame­ra selbst ist unter­sagt, da sonst bei­spiels­wei­se ein Poli­zei­be­am­ter ein für ihn selbst unan­ge­neh­mes Video direkt auf der Kame­ra löschen könn­te. Body-Cams sol­len jedoch auch Beweis­ma­te­ri­al lie­fern, wenn sich eine Ein­satz­kraft nicht kor­rekt ver­hal­ten hat, sodass auf­neh­men­de und löschen­de Per­son nicht die­sel­be sein dür­fen.  
Somit ist es essen­zi­ell, Benutzer‑, Rechts‑, und Rol­len­ver­tei­lungs­ein­stel­lun­gen in der Body-Cam Manage­ment Soft­ware vor­neh­men zu kön­nen. 

Indi­vi­du­el­les Zube­hör 

Neben Smart­Hubs wird noch wei­te­res Zube­hör wie Hal­te­run­gen für einen erfolg­rei­chen Body-Cam Ein­satz benö­tigt (Pas­sen­des Zube­hör für Body-Cams — Net­Co Pro­fes­sio­nal Ser­vices GmbH). Bei der Befes­ti­gung der Kame­ras an Uni­for­men müs­sen Hal­te­run­gen indi­vi­du­ell beschafft wer­den, mit Stan­dard­pro­duk­ten besteht die Gefahr, dass die Body-Cam ver­rutscht oder gar abfällt, und somit im Ernst­fall nicht auf­neh­men kann.  

Sup­port 

Pro­fes­sio­nel­le Body-Cam Anbie­ter wei­sen nicht nur ein gro­ßes Fach­wis­sen hin­sicht­lich der Kame­ras auf, son­dern ent­wi­ckeln pas­sen­des und auf den Nut­zer zuge­schnit­te­nes Zube­hör. Oft­mals bestehen auch Koope­ra­tio­nen zu wei­te­ren Fach­fir­men, um z. B. Hal­te­run­gen mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen anbie­ten zu kön­nen. Folg­lich zeich­nen sich pro­fes­sio­nel­le Anbie­ter durch ihren umfang­rei­chen und kun­den­ori­en­tier­ten (tech­ni­schen) Sup­port aus. Als deut­scher Body-Cam Ent­wick­ler bie­tet Net­Co sei­nen Kun­den sogar schnel­le und fach­kun­di­ge Hil­fe in der Lan­des­spra­che an.   

Wozu eig­nen sich „Ver­brau­cher Body-Cams“? 

Body-Cams, die von Ver­brau­chern erwor­ben wer­den kön­nen, wei­sen die daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ent­we­der gar nicht oder nicht voll­stän­dig auf. Vie­le im Inter­net ange­bo­te­nen Kame­ras haben kei­ne dazu­ge­hö­ri­ge Soft­ware, Vide­os las­sen sich auf dem Gerät selbst abspie­len und löschen. Falls eine Soft­ware vor­han­den ist, sind Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten oft­mals gering: Benutzer‑, Rechts‑, und Rol­len­ver­tei­lungs­ein­stel­lun­gen feh­len.  

Zudem gilt zu beach­ten, dass es meist kei­nen oder nur fremd­spra­chi­gen Kun­den­ser­vice für „Ver­brau­cher Body-Cams“ gibt, falls Pro­ble­me auf­tre­ten.  

Folg­lich kann eine „Ver­brau­cher Body-Cam“ auf­grund der genann­ten Schwach­stel­len nicht zur Doku­men­ta­ti­on und Dees­ka­la­ti­on von Kon­flikt- und Gefah­ren­si­tua­tio­nen ein­ge­setzt wer­den. 

Unse­rem Kun­den­ser­vice wird oft die Fra­ge gestellt, ob Body-Cams z. B. bei Nach­bar­schafts­kon­flik­ten zur Samm­lung von Bewei­sen ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Bei Pri­vat­per­so­nen gilt: An öffent­li­chen Plät­zen dür­fen die Kame­ras getra­gen wer­den. „Per­ma­nen­tes“ Fil­men ist aller­dings nicht gestat­tet. Zudem müs­sen Per­so­nen, die gefilmt wer­den, vor dem Start der Auf­nah­me ihr Ein­ver­ständ­nis aus­drü­cken. Eine Auf­nah­me ohne vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung kann recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen.  

Die Ver­wen­dung von Body-Cams für Ver­brau­cher zielt folg­lich auf die Doku­men­ta­ti­on von sport­li­chen und ande­ren Hob­by-Akti­vi­tä­ten ab, bei denen ande­re Per­so­nen nicht gefilmt wer­den. 

Fazit

Sicher­heits­diens­te soll­ten von „Ver­brau­cher Body-Cams“ drin­gend Abstand neh­men, um die daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben eines Body-Cam Ein­sat­zes ein­hal­ten zu kön­nen. Zudem pro­fi­tie­ren Sie von indi­vi­du­ell anpass­ba­rem Zube­hör und fach­kun­di­gem (tech­ni­schen) Sup­port, wenn sie pro­fes­sio­nel­le Body-Cams ein­set­zen.   

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