In die­sem Inter­view fin­den Sie einen Ein­blick in den Body-Cam Ein­satz der Deut­schen Bahn Sicher­heit, durch­ge­führt vom Lei­ter mobi­le Tech­nik und CTO Secu­ri­ty Mar­cus Schermann:

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Wie hat der Ein­satz von Body-Cams die Sicher­heit von Zug­per­so­nal und Fahr­gäs­ten beeinflusst?

Wir erhe­ben Sta­tis­ti­ken zum The­ma „Über­grif­fe auf Mit­ar­bei­ten­de mit und ohne Body-Cam“. In der Ver­gan­gen­heit haben wir unse­re Mit­ar­bei­ten­den zudem ein­mal auf frei­wil­li­ger Basis zur Zufrie­den­heit mit dem Ein­satz­mit­tel „Body-Cam“ befragt. Dabei haben die Teil­neh­menden bestä­tigt, dass das Ein­satz­mit­tel Body-Cam zur Prä­ven­ti­on, also dem Schutz vor Über­grif­fen auf unse­re Mit­ar­bei­ter, dem Zweck Rech­nung trägt. Die Body-Cam wird von den Mit­ar­bei­tenden ger­ne getra­gen. Um Body-Cams ein­zu­set­zen, müs­sen wir die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ein­hal­ten – Themen sind Daten­schutz, Mit­ar­bei­ter­da­ten­schutz, Kun­den­da­ten­schutz und Kon­zern­da­ten­schutz – und dem­entspre­chend kön­nen wir das Ein­satz­mit­tel nicht über­all an jedem Bahn­hof oder bei jeder Bestrei­fung von Pro­duk­ten der Deut­schen Bahn AG ohne Weite­res ein­set­zen, son­dern müs­sen gemäß einer Lage­be­wer­tung han­deln. Die Wir­kung der Body-Cam auf Kun­den oder Mit­ar­bei­ten­de der DB AG wur­de aus unse­rer Sicht nur am Ran­de betrach­tet. Wir konn­ten bis heu­te kei­ne nega­ti­ven Reso­nan­zen feststellen.

Kön­nen Sie Bei­spie­le nen­nen, wie Body-Cams dazu bei­getra­gen haben, poten­zi­ell gefähr­li­che Situa­tio­nen zu deeskalieren? 

Wenn unse­re Mit­ar­bei­ten­den auf einem Schwer­punkt­bahn­hof, z. B. dem Köl­ner HBF, eine Body-Cam tra­gen und zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung unter Fahr­gäs­ten oder Pro­blem­kli­en­tel sto­ßen, dann haben wir ein Stu­fen­mo­dell zur Dees­ka­la­ti­on, das wir zur Anwen­dung brin­gen. In der Situa­ti­on wird der Par­tei zunächst der Ein­satz der Body-Cam ange­kün­digt bis hin zum Ein­schal­ten der Kame­ra, sodass sich die Per­son im wei­te­ren Ver­lauf der Maß­nah­me auch selbst im Dis­play sieht und immer noch die Mög­lich­keit hat, von der Tat zurück­zu­tre­ten. Wenn sich die Per­son wei­ter­hin dazu ent­schei­det, die Situa­ti­on zu eska­lie­ren, wird der Mit­ar­bei­tende schließ­lich ankün­di­gen, dass die Auf­zeich­nung star­tet. Bis zu die­sem Punkt der Umset­zung der Auf­zeich­nung, haben wir mit Mas­se die Fäl­le, dass der Täter von der Tat zurück­tritt und ein­sieht, dass er etwas über das Ziel hin­aus­ge­schos­sen ist. Daher haben wir nur in gerin­gem Maße Auf­zeich­nun­gen. Dar­aus lässt sich u.a. eben­falls schlie­ßen, dass das Ein­satz­mit­tel wirkt: Die Über­grif­fe auf Mit­ar­bei­ter mit Body-Cam gehen näm­lich tat­säch­lich zurück. Das sehen wir, weil wir – wie schon erwähnt — ein Moni­to­ring betrei­ben, was Über­grif­fe auf „Mit­ar­bei­tende ohne Body-Cam“ und „Mit­ar­bei­tende mit Body-Cam“ auf der­sel­ben Ver­kehrs­flä­che dar­stellt. Mit die­ser Gegen­über­stel­lung sehen wir, dass Mit­ar­bei­tende mit Body-Cam weni­ger ange­grif­fen wer­den als die Mit­ar­bei­tenden ohne Body-Cam. Hin­zu­kommt, dass die Mit­ar­bei­tenden beim Ein­satz der Body-Cam dies auch in ihrem Tätig­keits­be­richt erfas­sen müssen, was eben­falls mit in die Sta­tis­tik ein­fließt.  

Wie stellt die DB Sicher­heit sicher, dass der Ein­satz von Body-Cams den Daten­schutz­be­stim­mun­gen entspricht? 

Zusätz­lich zur Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz for­mu­liert unser Kon­zern­da­ten­schutz wei­te­re Anfor­de­run­gen. Wir über­prü­fen unse­re Sys­te­me regel­mä­ßig und unter­zie­hen die­se auch spe­zi­el­len Audits, aus deren Erkennt­nis­sen wir Ablei­tun­gen getrof­fen haben und somit sicher­stel­len, dass wir hier immer daten­schutz­kon­form han­deln.  
Der zwei­te Punkt ist, dass wir kei­nen Zugriff auf die Daten haben, son­dern nur die Bun­des­po­li­zei, was ein ent­schei­den­der Fak­tor ist, sodass wir das Ver­ar­bei­ten der Daten für uns aus­klam­mern. Wir ver­ar­bei­ten die Daten ledig­lich mit dem Upload in die Cloud über eine ver­schlüs­sel­te VPN-Ver­bin­dung und danach wer­den die Daten direkt an die Bun­des­po­li­zei wei­ter­ge­lei­tet. Zudem haben wir mit der Net­Co Soft­ware und Hard­ware schon ein daten­schutz­kom­pa­ti­bles Ein­satz­mit­tel, bei dem alle daten­schutz­recht­li­chen Erfor­der­lich­kei­ten erfüllt sind. Der Trä­ger hat kei­nen Zugriff auf den Spei­cher, denn die Daten kön­nen nur über den Upload abge­ru­fen wer­den. Jede Kame­ra hat zudem eine eige­ne Ken­nung, die im Sys­tem hin­ter­legt ist, sodass jemand, der die Body-Cam fin­det, kei­ne Mög­lich­keit hat, auf die Kame­ra zuzu­grei­fen.  

Gibt es Plä­ne, den Ein­satz von Body-Cams bei der DB Sicher­heit in Zukunft zu erwei­tern oder zu ändern?

Die­se Fra­ge kann ich nicht mit „Ja“ oder „Nein“ beant­wor­ten, son­dern es kommt immer auf die Lage­ent­wick­lung an. Wenn wir fest­stel­len, dass in bestimm­ten Ein­satz­be­rei­chen unse­re Mit­ar­bei­ten­den ver­stärkt ange­grif­fen wer­den, dann neh­men wir das Ein­satz­mit­tel Body-Cam als Dees­ka­la­ti­ons- und Prä­ven­ti­ons­mit­tel. Das heißt, wir schau­en uns regel­mä­ßig die Lage­ent­wick­lung an und sind auch gera­de dabei, bestimm­te Ein­satz­be­rei­che neu zu bewer­ten. Es bleibt abzu­war­ten, was die Sta­tis­tik im Zusam­men­spiel mit dem Daten­schutz als Ergeb­nis lie­fert. Wenn als Ergeb­nis heraus­kommt, dass sich die Lage ver­schärft hat, dann wer­den wir das Ein­satz­mit­tel Body-Cam im ent­spre­chen­den Bereich, in dem es ange­bracht und not­wen­dig ist und nach Abspra­che mit der Daten­schutz­be­hör­de sowie inter­nen Part­nern, auch zum Ein­satz brin­gen. Der zwei­te Punkt ist, dass wir kei­nen Zugriff auf die Daten haben, son­dern nur die Bun­des­po­li­zei, was ein ent­schei­den­der Fak­tor ist, sodass wir das Ver­ar­bei­ten der Daten für uns aus­klam­mern. Wir ver­ar­bei­ten die Daten ledig­lich mit dem Upload in die Cloud über eine ver­schlüs­sel­te VPN-Ver­bin­dung und danach wer­den die Daten direkt an die Bun­des­po­li­zei wei­ter­ge­lei­tet. Zudem haben wir mit der Net­Co Soft­ware und Hard­ware schon ein daten­schutz­kom­pa­ti­bles Ein­satz­mit­tel, bei dem alle daten­schutz­recht­li­chen Erfor­der­lich­kei­ten erfüllt sind. Der Trä­ger hat kei­nen Zugriff auf den Spei­cher, denn die Daten kön­nen nur über den Upload abge­ru­fen wer­den. Jede Kame­ra hat zudem eine eige­ne Ken­nung, die im Sys­tem hin­ter­legt ist, sodass jemand, der die Body-Cam fin­det, kei­ne Mög­lich­keit hat, auf die Kame­ra zuzu­grei­fen.  

Mehr von Mar­cus Schermann:

Play Video about Thumb­nail — DB Sicher­heit berich­tet über Body-Cam Einsatz

Inter­view zu Body-Cams im Ord­nungs­amt Duisburg:

Inter­view mit Tors­ten Bleckmann 

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