Body­cams haben sich zu einem wich­ti­gen Werk­zeug ent­wi­ckelt, um Trans­pa­renz und Dees­ka­la­ti­on im Ein­satz von Sicher­heits­kräf­ten zu för­dern. Eine Schlüs­sel­tech­no­lo­gie, die in die­sen Gerä­ten inte­griert ist, ist das soge­nann­te Pre-Recor­ding. Die­se Funk­ti­on ermög­licht es, dass die Kame­ra stän­dig die letz­ten Sekun­den oder Minu­ten auf­zeich­net, auch wenn die Auf­nah­me­tas­te noch nicht betä­tigt wur­de. Dies kann ent­schei­dend sein, um wich­ti­ge Ereig­nis­se vor der Akti­vie­rung der Kame­ra zu dokumentieren.

Was ist Pre-Recording?

Pre-Recor­ding ist eine Funk­ti­on in Body­cams, bei der die Kame­ra kon­ti­nu­ier­lich eine bestimm­te Zeit­span­ne vor der eigent­li­chen Auf­nah­me spei­chert. Die­se Zeit­span­ne kann in der Regel zwi­schen 15 Sekun­den und 2 Minu­ten betra­gen, je nach Modell und Ein­stel­lun­gen der Kame­ra. Wenn die Auf­nah­me­funk­ti­on manu­ell akti­viert wird, wer­den auch die zuvor auf­ge­zeich­ne­ten Sekun­den gespei­chert. Ansons­ten wer­den sie auto­ma­tisch gelöscht. Die­se Tech­nik stellt sicher, dass auch der Kon­text vor einem Vor­fall fest­ge­hal­ten wird, was für die Rekon­struk­ti­on von Ereig­nis­sen und für Beweis­zwe­cke von gro­ßer Bedeu­tung sein kann.

Poli­zei­ge­set­ze und Vorschriften

In den jewei­li­gen Bun­des­län­dern gibt es spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten, die den Ein­satz von Body­cams bei der Poli­zei regeln. Die­se Poli­zei­ge­set­ze decken ver­schie­de­ne Aspek­te ab, dar­un­ter auch die Nut­zung der Pre-Recor­ding-Funk­ti­on. In Deutsch­land bei­spiels­wei­se hat die jewei­li­ge Poli­zei des Bun­des­lan­des eige­ne Rege­lun­gen für den Ein­satz von Body­cams, die jedoch all­ge­mein durch das Daten­schutz­recht und das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung beschränkt wer­den. Es ist wich­tig, dass Poli­zis­ten trans­pa­rent und ver­hält­nis­mä­ßig han­deln, was bedeu­tet, dass sie über den Ein­satz der Kame­ras infor­mie­ren müs­sen und sicher­stel­len, dass die Auf­zeich­nun­gen sicher gespei­chert und nur zu legi­ti­men Zwe­cken ver­wen­det werden.

Anwen­dung in der pri­va­ten Wirtschaft

Auch in der pri­va­ten Wirt­schaft fin­den Body­cams mit Pre-Recor­ding-Funk­ti­on zuneh­mend Anwen­dung, ins­be­son­de­re in Sicher­heits­diens­ten, Logis­tik und Ein­zel­han­del. Unter­neh­men nut­zen die­se Tech­no­lo­gie, um die Sicher­heit ihrer Mit­ar­bei­ter zu gewähr­leis­ten, Dieb­stahl zu ver­hin­dern und Vor­fäl­le zu doku­men­tie­ren. Hier­bei gel­ten ähn­li­che daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen wie im öffent­li­chen Sek­tor, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Infor­mie­rung der betrof­fe­nen Per­so­nen und die siche­re Spei­che­rung der Daten. Der Ein­satz von Body­cams durch Pri­va­te Unter­neh­men ist daten­schutz­recht­lich an Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu messen.

Fir­men müs­sen sicher­stel­len, dass die Nut­zung der Body­cams trans­pa­rent und im Ein­klang mit den gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­zen erfolgt. Dies bedeu­tet oft, dass über die Auf­zeich­nung infor­miert wird und dass kla­re Richt­li­ni­en vor­han­den sind, wie die Auf­zeich­nun­gen ver­wen­det und gespei­chert wer­den. In eini­gen Fäl­len ist es erfor­der­lich, dass die Zustim­mung der Mit­ar­bei­ter oder Kun­den ein­ge­holt wird, ins­be­son­de­re in Situa­tio­nen, in denen die Pri­vat­sphä­re gefähr­det sein könnte.

Dis­clai­mer:

Die auf die­ser Web­site bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar und sol­len kei­ne recht­li­chen Fra­gen oder Pro­ble­me behan­deln, die im indi­vi­du­el­len Fall auf­tre­ten kön­nen. Die Infor­ma­tio­nen auf die­ser Web­site sind all­ge­mei­ner Natur und die­nen aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken. Wenn Sie recht­li­chen Rat für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on benö­ti­gen, soll­ten Sie den Rat von einem qua­li­fi­zier­ten Anwalt einholen. 

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